Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bringen Sie daher bitte Ihre Versichertenkarte zum ersten Termin mit.
Privat Versicherte, Beihilfe und Selbstzahler
Für PKV, Beihilfe und andere berufsbezogene Kostenträger erfolgt die Abrechnung der Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP gemäß GOÄ).
Für privat Versicherte gelten je nach Vertrag unterschiedliche Bedingungen, bitte informieren Sie sich vor dem Wahrnehmen eines Erstgesprächs bei Ihrer Versicherung nach dem Umfang und den Konditionen der Kostenübernahme, da möglicherweise nur anteilig die Kosten getragen werden.
Für Beihilfe Versicherte werden die Kosten der probatorischen Sitzungen ohne vorherigen Antrag in der Regel übernommen. Anschließend muss ein schriftlicher Antrag erfolgen, um weitere Kosten erstattet zu bekommen. Bitte prüfen Sie bei zusätzlicher Privatversicherung, ob diese ein Antragsverfahren voraussetzt.
Für berufsbezogene Kostenträger informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Konditionen vor dem Wahrnehmen Ihres ersten Termins.
Coaching
Diese Leistung zählt nicht als Heilbehandlung und ist daher von Ihnen als Selbstzahler zu tragen. Das Honorar wird im Vorhinein vereinbart.